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Drei Landesmedienanstalten und ihre Förderprogramme im direkten Vergleich

Medienförderung im Vergleich: LfM, BLM und MA HSH mit ihren Programmen, Antragswegen, Fördersummen und Fristen für Verlage in NRW, Bayern und Hamburg.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Medienförderung beantragen Verlage und Produzenten je nach Sitz bei einer anderen Anstalt: LfM in NRW, BLM in Bayern, MA HSH in Hamburg und Schleswig-Holstein.
  • Die LfM in Düsseldorf fördert das Journalismus Lab mit meist 10.000 bis 50.000 Euro je Projekt, Medienkompetenzprojekte mit 2.000 bis 20.000 Euro.
  • Die BLM in München bezuschusst lokale Fernsehveranstalter mit 20.000 bis 150.000 Euro pro Jahr, Hörfunktechnik mit 5.000 bis 50.000 Euro.
  • Die MA HSH in Hamburg gibt 2.500 bis 20.000 Euro für Medienkompetenz und 5.000 bis 50.000 Euro für Innovationsprojekte.
  • Stichtage: 31. März und 30. September bei der LfM, 31. Mai bei der BLM, 30. Juni bei der MA HSH.

Medienförderung der Landesmedienanstalten: der Rahmen

Medienförderung in Deutschland ist kein einheitliches System. Wer Fördermittel beantragen will, trifft auf drei Ebenen: die Landesmedienanstalten, die Länder selbst und den Bund. Die Landesmedienanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts und für Aufsicht und Förderung im privaten Rundfunk zuständig.

Ihre Rechtsgrundlage liegt in den Landesmediengesetzen und Landespressegesetzen, die jedes Bundesland eigenständig regelt. Eine Übersicht dieser Gesetze findet sich in der Gesetzesteilliste des Bundes. Hinzu kommt der Medienstaatsvertrag, der bundesweit die Grundlagen für Aufsicht und Zulassung privater Anbieter setzt; die entsprechenden Regelungen sind in der Teilliste zu Medien- und Staatsverträgen dokumentiert.

Für Verlage und Produzenten bedeutet das: Förderfähigkeit, Verfahren und Summen hängen vom Sitz des Antragstellers ab. Wer in Köln produziert, fällt unter die LfM. Wer in München sitzt, unter die BLM. Wer in Hamburg arbeitet, unter die MA HSH.

Die Medienanstalten sind im Verbund der ALM organisiert und stimmen sich bei übergreifenden Themen ab. Trotzdem bleibt die Förderung Ländersache. Eine bundesweit einheitliche Antragsstellung gibt es nicht.

Eine weitere Kontrollinstanz ist die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Sie prüft, ob Zulassungen die Meinungsvielfalt gefährden, und berührt Fördervorhaben mittelbar. Wer eine Beteiligung an einem Veranstalter plant, sollte die KEK-Prüfung früh einplanen.

Neben den Landesmedienanstalten fördern auch der Bund und einzelne Länder Medienprojekte. Das BAFA ist eine der zentralen Adressen für Förderprogramme, die auch Medienunternehmen nutzen können; einen Einstieg bietet die Startseite der BAFA.

Die Branche ist über Verbände wie den BDZV, den VDZ und den DJV organisiert. Diese Verbände bündeln Interessen, betreiben aber keine eigene Projektförderung. Für Förderanträge zählt allein die zuständige Anstalt.

Wer Medienförderung beantragen will, muss also zuerst klären, welche Stelle zuständig ist. Das hängt vom Sitz, vom Vorhaben und von der Rechtsform ab. Für Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg gelten drei unterschiedliche Förderkataloge.

Die LfM in Nordrhein-Westfalen: Programme und Antragsweg

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, kurz LfM, sitzt in Düsseldorf. Sie fördert Projekte, die die Medienlandschaft in NRW stärken. Dazu gehören Innovationen im Journalismus, digitale Produktentwicklungen und Ausbildungsinitiativen.

Die Förderprogramme der LfM sind thematisch gegliedert. Das Journalismus Lab richtet sich an Redaktionen in NRW, die neue Recherche- und Darstellungsformen erproben. Die Zuschüsse liegen hier meist zwischen 10.000 und 50.000 Euro je Projekt, abhängig von Laufzeit, Partnerzahl und Eigenanteil.

Für Medienkompetenzprojekte vergibt die LfM kleinere Summen, üblicherweise 2.000 bis 20.000 Euro. Adressaten sind Schulen, Vereine und Bildungsträger, die den Medienkompetenzrahmen NRW praktisch umsetzen. Den Rahmen haben Schulministerium und LfM gemeinsam entwickelt.

Ein dritter Bereich betrifft Aus- und Weiterbildung. Volontariats- und Fortbildungsprojekte von Verlagen in NRW werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Hinzu kommt der Dieter Baacke Preis, den die LfM gemeinsam mit den anderen Landesmedienanstalten vergibt.

Der Antragsweg der LfM läuft zweistufig. Zuerst reichen Antragsteller über das Förderportal eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, folgt der förmliche Förderantrag mit detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan.

Die LfM nennt zwei Stichtage pro Jahr: 31. März und 30. September. Wer ein Projekt plant, sollte die Ausschreibungen regelmäßig prüfen, weil sich Schwerpunkte und Summen von Jahr zu Jahr verschieben. Die aktuellen Sätze stehen in der jeweiligen Förderrichtlinie.

Nach der Bewilligung zahlt die LfM in der Regel in zwei Tranchen aus. Die zweite Tranche folgt erst nach dem Verwendungsnachweis. Ausgaben, die vor dem Förderbescheid entstehen, sind meist nicht förderfähig.

Für Verlage in NRW ist die LfM oft die erste Adresse. Sie ist näher am Markt als Bundesprogramme und kennt die regionale Medienlandschaft zwischen Rhein und Ruhr. Wer dort ein Abo-Modell testet, findet schneller eine passende Ausschreibung als beim Bund.

Ein Praxisbeispiel: Ein Lokalverlag in Dortmund entwickelt ein Abo-Modell für junge Zielgruppen. Die Skizze geht an die LfM, die nach Prüfung 30.000 Euro zusagt. Der Verlag weist Eigenanteil und Projektlaufzeit selbst nach.

Die BLM in Bayern: Fördersummen und Fristen

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, kurz BLM, sitzt in München. Sie ist für die Zulassung und Aufsicht privater Rundfunkveranstalter in Bayern zuständig und vergibt zugleich Fördermittel.

Die BLM Förderprogramme richten sich an lokale und regionale Fernseh- und Hörfunkveranstalter sowie an digitale Projekte. Für lokale Fernsehveranstalter liegt die Jahresförderung meist zwischen 20.000 und 150.000 Euro. Sie hängt von Sendegebiet, Programmumfang und Zahl der Beschäftigten ab.

Private Hörfunkveranstalter erhalten Zuschüsse für Technik und Verbreitung, üblicherweise 5.000 bis 50.000 Euro. Gefördert werden etwa die Umstellung auf digitale Verbreitungswege und Investitionen in Sendetechnik.

Ein dritter Bereich betrifft Inhalte. Lokale Nachrichtenangebote, Bildungsformate und Projekte für Medienkompetenz werden mit 3.000 bis 25.000 Euro bezuschusst. Auch die Aus- und Fortbildung von Medienmachern kann gefördert werden, etwa über Kooperationen mit bayerischen Hochschulen.

Fristen setzt die BLM pro Programm. Für die Jahresförderung lokaler Fernsehveranstalter gilt der 31. Mai als Stichtag. Medienkompetenzprojekte können ganzjährig eingereicht werden, solange Mittel verfügbar sind.

Der Antragsweg ist formalisiert. Antragsteller reichen ein Konzept, einen Kostenplan und eine Beschreibung des Nutzens für die bayerische Medienlandschaft ein. Die BLM prüft, ob das Vorhaben zu ihren Förderschwerpunkten passt.

Für Produzenten in Bayern lohnt sich der Blick auf die BLM besonders dann, wenn das Projekt einen klaren lokalen oder regionalen Bezug hat. Reine Onlineformate ohne Rundfunkbezug fallen häufiger durch die Prüfung, weil der Verbreitungsweg fehlt.

Die MA HSH in Hamburg: Schwerpunkte der Förderung

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, kurz MA HSH, sitzt in Hamburg und ist für zwei Bundesländer zuständig. Hamburg ist Sitz großer Verlagshäuser wie Gruner + Jahr, Zeit Verlag und Spiegel, was die Medienwirtschaft der Stadt prägt.

Die MA HSH fördert private Rundfunkveranstalter und Projekte der Medienkompetenz. Medienkompetenzprojekte erhalten in der Regel 2.500 bis 20.000 Euro. Gefördert werden Schulprojekte, Jugendmedienarbeit und Fortbildungen für Lehrkräfte in beiden Ländern.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft Innovation und Ausbildung. Projekte, die neue Techniken erproben oder redaktionelle Abläufe verändern, werden mit 5.000 bis 50.000 Euro bezuschusst. Eine Vollfinanzierung ist selten, Eigenanteile sind die Regel.

Die Auszahlung erfolgt in Tranchen. Üblich sind 50 Prozent nach der Bewilligung und der Rest nach dem Verwendungsnachweis. Bei Projekten über 20.000 Euro verlangt die Anstalt meist einen Zwischenbericht zur Mitte der Laufzeit.

Fristen veröffentlicht die MA HSH in ihren Ausschreibungen. Für die Jahresförderung gilt der 30. Juni als Stichtag, für Medienkompetenzprojekte gibt es zwei Runden im Frühjahr und im Herbst.

Wer einen Antrag stellen will, sollte früh Kontakt aufnehmen, weil die Abstimmung mit der Anstalt Teil des Verfahrens ist. Für die zuständigen Förderstellen in Hamburg ist die Behördenübersicht der Stadt ein nützlicher Ausgangspunkt; sie bündelt die Hamburger Behörden und ihre Zuständigkeiten.

Für Verlage in Hamburg ist die MA HSH oft dann relevant, wenn sie audiovisuelle oder crossmediale Projekte planen. Reine Printvorhaben fallen in der Regel nicht in ihre Zuständigkeit. Für Film- und Serienprojekte ist die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein die richtige Adresse.

Vergleich der drei Programme in einer Übersicht

Die folgende Tabelle stellt die drei Landesmedienanstalten gegenüber. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, gibt aber einen Überblick über Zuständigkeit, Summen, Antragsweg und Stichtage.

Kriterium LfM (Nordrhein-Westfalen) BLM (Bayern) MA HSH (Hamburg/Schleswig-Holstein)
Sitz Düsseldorf München Hamburg
Zuständigkeit NRW Bayern Hamburg und Schleswig-Holstein
Journalismus und Innovation Journalismus Lab, 10.000 bis 50.000 Euro crossmediale Projekte, 10.000 bis 100.000 Euro Innovationsprojekte, 5.000 bis 50.000 Euro
Medienkompetenz 2.000 bis 20.000 Euro 3.000 bis 25.000 Euro 2.500 bis 20.000 Euro
Rundfunktechnik Projektförderung im Vordergrund Lokal-TV 20.000 bis 150.000 Euro, Hörfunk 5.000 bis 50.000 Euro projektbezogen für Veranstalter
Aus- und Fortbildung bis 15.000 Euro projektbezogen Teil der Innovationsförderung
Stichtage 31. März und 30. September 31. Mai 30. Juni
Antragsweg Skizze, dann Förderantrag Konzept, Kostenplan, Prüfung Kontakt, Antrag, Abstimmung
Eigenanteil erforderlich erforderlich erforderlich

Die Tabelle zeigt: Alle drei Anstalten verlangen einen Eigenanteil und ein konkretes Projekt. Die Unterschiede liegen in den Schwerpunkten und im Verfahren. Die LfM prüft über eine Skizze, die BLM über ein Konzept, die MA HSH über einen vorherigen Kontakt.

Die Fördersummen im Vergleich: Am größten sind die Beträge in Bayern, weil dort Sendeinfrastruktur und Lokalfernsehen finanziert werden. NRW setzt stärker auf journalistische Einzelprojekte. Hamburg fördert mit kleineren Summen, dafür mit zwei Runden pro Jahr.

Für Antragsteller heißt das: Wer in mehreren Ländern aktiv ist, muss mehrere Anträge stellen. Eine Übertragung von Fördersummen zwischen den Anstalten ist nicht möglich, und keine Anstalt verweist auf die andere.

Antragstellung: Schritt für Schritt zum Förderbescheid

Der Weg zum Förderbescheid folgt bei allen drei Anstalten einem ähnlichen Muster. Die folgenden Schritte fassen den Ablauf zusammen.

  1. Zuständigkeit klären. Prüfen Sie, welche Landesmedienanstalt für Ihren Sitz und Ihr Vorhaben zuständig ist. Bei unklarer Lage hilft ein kurzer Anruf in Düsseldorf, München oder Hamburg.
  2. Förderschwerpunkt prüfen. Lesen Sie die aktuellen Ausschreibungen und gleichen Sie Ihr Projekt mit den dort genannten Schwerpunkten ab.
  3. Projektskizze erstellen. Beschreiben Sie Vorhaben, Ziel, Zielgruppe, Laufzeit und erwartetes Ergebnis auf wenigen Seiten.
  4. Kosten- und Finanzierungsplan aufstellen. Weisen Sie Eigenanteil, Fördermittel und weitere Mittel getrennt aus.
  5. Frist prüfen und einreichen. Nennen Sie das passende Datum: 31. März oder 30. September bei der LfM, 31. Mai bei der BLM, 30. Juni bei der MA HSH.
  6. Rückfragen beantworten. Die Anstalt prüft und kann Nachweise oder Änderungen verlangen.
  7. Förderbescheid abwarten. Erst mit dem Bescheid beginnt die Förderung; vorher getätigte Ausgaben sind oft nicht förderfähig.

Für den Antrag selbst gilt bei allen drei Anstalten eine ähnliche Unterlagenliste:

  • Projektskizze mit Ziel, Zielgruppe, Laufzeit und erwartetem Ergebnis
  • Kosten- und Finanzierungsplan mit ausgewiesenem Eigenanteil
  • Nachweis des Sitzes in NRW, Bayern oder Hamburg und Schleswig-Holstein
  • Zeitplan mit Meilensteinen und geplanter Verwendungsnachweis
  • bei der MA HSH zusätzlich ein Nachweis der Vorabstimmung mit der Anstalt

Häufige Ablehnungsgründe unterscheiden sich regional. In NRW scheitern Projekte oft an fehlendem Bezug zu Nordrhein-Westfalen. In Bayern fällt der fehlende Rundfunkbezug auf. In Hamburg fehlt Antragstellern häufig die vorherige Abstimmung mit der MA HSH.

Wer den Antragsweg der zuständigen Anstalt einhält, verliert keine Förderrunde. In NRW entscheidet die Skizze über den Zugang zum förmlichen Verfahren, in Bayern das Konzept, in Hamburg die Vorabstimmung.

Häufige Fragen

Welche Landesmedienanstalt ist für mein Projekt zuständig? Das richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers. In Nordrhein-Westfalen ist es die LfM, in Bayern die BLM, in Hamburg und Schleswig-Holstein die MA HSH.

Wie hoch sind die Fördersummen? Die LfM fördert Journalismusprojekte meist mit 10.000 bis 50.000 Euro, die BLM lokales Fernsehen mit 20.000 bis 150.000 Euro, die MA HSH Medienkompetenz mit 2.500 bis 20.000 Euro.

Gibt es feste Antragsfristen? Ja. Die LfM nennt den 31. März und den 30. September, die BLM den 31. Mai für die Jahresförderung, die MA HSH den 30. Juni.

Muss ich einen Eigenanteil einbringen? Ja, bei allen drei Anstalten sind Eigenanteile die Regel. Eine Vollfinanzierung ist selten, die Auszahlung erfolgt meist in Tranchen.

Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig erhalten? Das ist möglich, wenn die Programme unterschiedliche Kosten abdecken. Eine Doppelförderung derselben Ausgaben ist ausgeschlossen.

Wo finde ich die Rechtsgrundlagen? Die Landesmediengesetze und der Medienstaatsvertrag sind in den Gesetzesteillisten des Bundes dokumentiert. Die konkreten Fördersätze stehen in den Richtlinien der jeweiligen Anstalt.

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